ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe, Lieferungen, Montageleistungen und Reparaturarbeiten der „Die Dellenprofis GmbH“, Orchideenweg 47, 12357 – Berlin
1. GELTUNGSBEREICH
Die nachstehend „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der „Die Dellenprofis GmbH“ mit den Geschäftspartnern – nachstehend „Auftraggeber“ genannt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Sie gelten als genehmigt wenn der Auftraggeber keinen schriftlichen Widerspruch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe erhebt.
2. VERTRAGSSCHLUSS
Angebote der „Die Dellenprofis GmbH“ sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung sowie durch Erbringung der Leistung durch „Die Dellenprofis GmbH“ zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung.
3. LEISTUNGSFRISTEN UND TERMINE
1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie von der „Die Dellenprofis GmbH“ schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde alle Unterlagen die zur Ausführung der Leistungen erforderlich sind rechtzeitig zur Verfügung stellt, sowie etwa erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
2. Bei Nichteinhaltung der Termine sind diese seitens der Geschäftspartner rechtzeitig abzusagen oder neu zu vereinbaren. Termine behalten Ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn nicht mindestens 1 Tag vor Ausführungsdatum dieser Termin von einer Seite der Geschäftspartner gekündigt wird.
3. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs der „Die Dellenprofis GmbH“ liegende nicht zu vertretende Ereignisse (z.B. Höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe) entbinden die„Die Dellenprofis GmbH“ für die Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vom Eintritt der Störung wird der Kunde rechtzeitig unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Bei erheblichen Verspätungen, die den Arbeitsablauf in außerordentlichem Maße beeinträchtigen und die durch den Kunden verursacht wurden, behalten wir uns das Recht vor, nach Absprache entweder einen neuen Termin zu vergeben, den Fertigstellungszeitpunkt zu verschieben oder den Termin, wenn machbar einzuhalten und gegebenenfalls dafür einen Eilzuschlag zu berechnen.
5. Sofern der Geschäftspartner (Kunde) zum vereinbarten Termin nicht erscheint und nicht absagt, keine höhere Gewalt (siehe Punkt 3) vorliegt, behalten wir uns das Recht vor abhängig der vereinbarten Reparaturkosten eine Pauschale von mindestens 50,00 Euro Ausfallskosten zu berechnen.
4. PREISANGABEN
Soweit nicht Anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde, sind die Preise der jeweils aktuellen Preisliste bindend. Dem Auftraggeber wurde vor Auftragserteilung eine gültige Preisliste übergeben. Privatkunden erhalten einen Kostenvoranschlag, wobei der Endpreis bis zu 10% vom veranschlagten Preis abweichen kann. Beide Parteien sind an diesem Kostenvoranschlag unter den genannten Bedingungen gebunden.
5. ABNAHME
1. Die Abnahme ist mit Entgegennahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber vollzogen.
2. Sollte bei Abnahme ein Schaden am Auftragsgegenstand vorliegen, so wird dieser Schaden seitens der „Die Dellenprofis GmbH“ nur anerkannt, wenn er bei Abnahme schriftlich von den Parteien gemeinsam dokumentiert wurde. Hierbei ist ein schriftliches Protokoll zu erstellen. Dieses muss von beiden Vertragsparteien gemeinsam unterzeichnet werden.
3. Nicht schriftlich dokumentierte Schäden gehen zulasten des Auftraggebers. Ist dem Auftraggeber eine Abnahme an einem Werktag nicht möglich, hat der Auftraggeber die Mängel bis 12:00 Uhr des Folgetages bei „Die Dellenprofis GmbH“ schriftlich anzuzeigen.
4. Für folgende Sachverhalte wird die Haftung durch „Die Dellenprofis GmbH“ ausgeschlossen.
Lose Gegenstände im Fahrzeug ( Mobiltelefone, CDs, Regenschirme, Geld andere Wertgegenstände usw.
Durch bereits aus Vorschäden resultierende Lackschäden
Schäden, die an nachlackieren und gespachtelten Bauteilen entstehen.
6. GEWÄHRLEISTUNG
1. „Die Dellenprofis GmbH“ gewährt Garantie im Rahmen der durchgeführten Arbeiten von zwei Jahren. Zusätzlich gewährt „Die Dellenprofis GmbH“ für die sanfte Instandsetzung von Dellen (Dellenentfernung ohne Lackieren) auf die „Durchrostung“ der Karosserie Garantie im Rahmen der Garantie der Hersteller. Die Garantiezeit beginnt am Tage der Rechnungsstellung bzw. deren Begleichung.
2. Die Garantie übernimmt „Die Dellenprofis GmbH“ nur für anerkannte Mängel die gemäß 5.2 schriftlich festgehalten worden sind.
3. für Schäden die aufgrund einer nicht fachgerechten Vorreparatur auftreten bzw. bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, das dies der Grund für den jetzt auftretenden Schaden ist, besteht Haftungsausschluss.
4. Ansprüche gegen „Die Dellenprofis GmbH“ verjähren nach Abnahme
7. HAFTUNG
1. Hat „Die Dellenprofis GmbH“ nach den gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, so haftet „Die Dellenprofis GmbH“, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden, beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Typischen Schaden begrenzt. „Die Dellenprofis GmbH“ haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
2. Bei Lackschäden, die Ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeitete Lacke, Kratzer, etc. kann Die Dellenprofis GmbH nicht zur Verantwortung bzw. zu Schadensersatzansprüchen herangezogen werden.
3. Die Dellenprofis GmbH ist nicht verpflichtet , vor Auftragsbeginn eine Prüfung der Lackschichtendicke vorzunehmen. Bereits ausgeführte Reparaturlackierungen im Vorfeld und Spachtelarbeiten an dem zur Reparatur (Instandsetzung) gegebenen Bauteilen müssen vor Reparaturbeginn der „Die Dellenprofis GmbH“ angezeigt werden.
3. Bei beschädigtem Autozubehör wie z.B. schadhaften Felgen, Antennen, Außenspiegeln, Verkleidungen, Zierleisten, Emblemen, Spritzdüsen und nicht fachgerecht angebrachtem Interieur und sonstigem Zubehör, das durch „Die Dellenprofis GmbH“ beschädigt oder zerstört wird und keine eindeutige Schuld der „Die Dellenprofis GmbH“ nachzuweisen ist, wird nicht für Ausgleich gesorgt.
4. Die Haftung von der „Die Dellenprofis GmbH“ für altersbedingte Schäden ist ausgeschlossen und gehen zu Lasten des Kunden bzw. des Eigentümers der Sache.
5. Smart- Repair zählt nach gesetzlichen Bestimmungen zur Reparaturlackierung und ist somit im Vergleich zu Werkslackierungen an Spachtel und Füllerstellen nicht mit einer Werkslackierung zu vergleichen. Das heißt starke Beanspruchungen durch z.B. Hochdruckreiniger, Hitzeeinwirkung über 150 grad, starke mechanische Beanspruchungen, sowie auch das verkleben von Folien, könnte Schäden an den Reparaturstellen verursachen. Des weiteren ist beim Smart-Repair Verfahren mit Farbabweichungen und gegebenenfalls mit Staub- und Silikon- Einschlüssen zu rechnen. Für solche Schäden übernimmt „Die Dellenprofis GmbH“ keine Haftung..
3. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betroffenen Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet „Die Dellenprofis GmbH“ nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von der „Die Dellenprofis GmbH“ für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
5. Ab Abnahme trägt der Auftraggeber sämtliche Gefahren.
8. BERECHNUNG DES AUFTRAGES
In der Rechnung werden Preis oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung gesondert ausgewiesen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt. Die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer und gesonderte Auslagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9. ZAHLUNG
1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wenn zwischen den Parteien nicht anderslautendes vereinbart wurde, ist die Zahlung bei Privatkunden in bar zu entrichten und bei Geschäftskunden auf das Geschäftskonto der „Die Dellenprofis GmbH“ zu überweisen. Der Zahlungseingang hat bei der „Die Dellenprofis GmbH“ innerhalb von vierzehn Werktagen zu erfolgen (Zahlungsziel)
2. Die Dellenprofis GmbH ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung, nicht aber höher als 50% des Rechnungsbetrages, zu verlangen
3. Gegen Ansprüche von der „Die Dellenprofis GmbH kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
4. Der Auftraggeber kommt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ohne weitere Mahnung nach Ablauf des genannten Zahlungsziels (14Werktage ab Rechnungsdatum) in Verzug.
10. GERICHTSSTAND
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung mit den Kunden ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von der „Die Dellenprofis GmbH“. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
11. DATENSCHUTZ
Die Dellenprofis GmbH verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden zur Auftragsabwicklung. Ferner werden personenbezogene Daten der Kunden (z.B. Name, Anschrift, Adresse, E-Mail Adresse) mit Einwilligung des Betroffenen gespeichert, wobei der Kunde jederzeit das Recht hat, dieser Speicherung und Nutzung schriftlich zu wiedersprechen.
13 Allgemeines
1. Für alle Leistungen gelten ausschließlich die vorstehenden Bedingungen.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Reglungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Reglung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
3. Vertragssprache ist Deutsch